Geschäftsbedingungen

- Training und Beratung -

Die Gesundheitspädagogin (GPA) Dr. Doris Kohlmann-Viand und Ihre KooperationspartnerInnen (im folgenden kurz Trainer und Berater genannt) arbeiten mit ihren Auftraggebern als faire Partner zusammen. Um der zu erbringenden Dienstleistung besonderer Art gerecht zu werden, liegen bei Vertragsabschlüssen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen für Training, Coaching und Beratung zugrunde.

1. Vertragsgestaltung

1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Coach über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie deren Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigefügt werden. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2. Leistungen der Trainer und Berater

2.1 Die Trainer und Berater erbringen ihre Leistungen i. d. R. selbst. Wird die Leistung durch Angestellte und/ oder freie Mitarbeiter erbracht, so ist dies mit dem Auftraggeber abgesprochen.

2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden im jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer im Einzelnen festgelegt.

2.3 Die Berater erbringen ihre Leistungen insbesondere in Form von Seminaren, Vorträgen und Coachings.

2.4 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier Trainer und findet nicht statt. Abweichend hiervon kann dies möglich sein, wenn es von vornherein unter Beteiligung der Betroffenen bei transparenten Bewertungsgrundlagen vereinbart wurde.

3. Honorare und Kosten

3.1 Das erste Kontaktgespräch durch die Trainer und Berater ist für den potenziellen Auftraggeber kostenfrei.

3.2 Abgerechnet werden nur Honorare für halbe und ganze Tage bei Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind.

3.3 Für Seminare, Vorträge und Coachings wird ein Tages -, Stunden - oder Pauschalhonorar vereinbart.

3.4 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, Videofilmen, auditiven Fallstudien u. ä. .

3.5 Seminarordner und ggf. weitere eingesetzte Lehrmaterialien je Teilnehmer werden gesondert berechnet zu Selbstkostenpreisen.

3.6 Dies gilt auch für Anfahrtskosten und Kosten der Unterbringung /Verpflegung.

3.7 Alle Leistungen gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.8 Die vereinbarten Honorare und entstandenen Kosten sind wie im Vertrag vereinbart in bestimmten Tranchen oder nach jeder vereinbarten Maßnahme, wenigstens jedoch monatlich sofort ohne Abzüge zu zahlen.

3.9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

4. Sicherung der Leistungen

4.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der Trainer und Berater an den von ihnen erstellten Werken (Seminarunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Trainerin. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet.

4.2 Stellt der Auftraggeber für die Durchführung des Auftrages Werke zur Verfügung, so obliegt es diesem zu prüfen, dass Urheber- und/oder sonstige Rechte dem nicht entgegenstehen

4.3 Der Auftraggeber informiert die Trainer vor und während der vereinbarten Maßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

4.4 Sollen Teile des Konzeptes und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer der Auftrag zur Koordination dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.

4.5 Die Trainer und Berater verpflichten sich zur strikten Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

4.6 Die Trainer treffen die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern und sonstigen Dritten, die von der Trainerin zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Diese Auswahl wird ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages getroffen. Zur Auswahl des Seminarhotels erhält der Auftraggeber eine Checkliste, die im Interesse des Seminarerfolgs erstellt wurde.

4.7 Die Trainer sind berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht anderes vereinbart wurde.

4.8 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von dem Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer, einen Alternativtermin im Zeitraum eines Geschäftsjahres zu nennen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 10% des vereinbarten Honorars zzgl. entstandener Kosten zu zahlen. Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, entstehen bis 6 Monate vor Seminartermin keine Kosten. Bei Absagen bis 3 Monate vor Seminartermin werden 50%, danach 100% des vereinbarten Honorars zzgl. entstandener Kosten gemäß Ziffer 3 berechnet. Das vom Trainer zu diesem Zeitpunkt bereits vorbereitete und an den Auftraggeber weitergegebene Material wird vom Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.

5. Allgemeine Bedingungen

5.1 Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Trainerin und Beraterin Dr. Doris Kohlmann-Viand und Ihren Kooperationspartnern unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der wegfallenden Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

5.2 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäfts-bedingungen der Trainerin und Beraterin Dr. Doris Kohlmann-Viand und Ihrer Kooperationspartner zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Unternehmens der Trainerin und Beraterin, falls der Vertrag nicht ausdrücklich einen anderen Gerichtsstand bestimmt.